Änderung der tierseuchenrechlichen Anordnung vom 11.01.2020

Mit der Änderungsverfügung vom 11.01.2020 hat das Landesuntersuchungsamt die in der „Tiersuchenrechtlichen Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“ vom 08.08.2017 festgelegten Beprobungsmodalitäten bezüglich Klassischer Schweinepest (KSP) geändert.

Im Landkreis Vulkaneifel sind im Jahr 2020 nur noch 100 Proben zur Untersuchung auf die KSP einzusenden.

In Absprache mit dem Herrn Kreisjagdleiter Herrn Umbach wurden durch das Veterinäramt Vulkaneifel folgende Regelungen festgesetzt:

  • pro Hegering oder Forstamt sind 10 Proben im Jahr 2020 einzusenden
  • diese sind zu gleichen Teilen auf das erste und zweite Halbjahr zu verteilen
  • die Proben (Blut(Serum) oder bluthaltige Körperflüssigkeiten) sind von erlegten Wildschweinen unter 30 kg zu entnehmen und zusammen mit den Probenbegleitscheinen dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden.
Wir bitten um Beachtung, dass weiterhin von jedem verendet aufgefundenem Wildschwein (Fallwild), Unfallwild, krank erlegtem oder beim Aufbruch auffälligem Wildschwein Proben zur Untersuchung auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen sind.
 

Durch das Land Rheinland Pfalz wird für die Beprobung von Fallwild und -seit dem 01.01.2020- auch für die Beprobung von Unfallwild eine Prämie gezahlt.
Um die oben stehende Regelung umsetzen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bitte geben Sie Ihrem Hegeringleiter eine kurze Rückmeldung, sofern Sie ein Wildschwein unter 30 kg geschossen und die Probe eingesendet haben, damit die oben stehende Regelung erfüllt werden kann.

Änderung tierseuchenrechtliche Anordung vom 11.01.2020

Probenbegleitschein – Einzeln

Probenbegleitschein – Sammeleinsendung