Schonzeitverkürzung im Staatsforst des Landesbetriebs RLP

Stellungnahme zur Genehmigung der Schonzeitverkürzung für Rehböcke, Schmaltiere, Schmalspießer beim Rot- und Damwild, sowie für Schmalschafe und Jährlinge beim Muffelwild vom 15.04.2020 – 30.04.2020 für alle in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirke des Landesbetriebs Rheinland-Pfalz

Unser Kreisjagdmeister Ulrich Umbach und die Vorsitzenden der 5 Hegegemeinschaften in unserer Kreisgruppe haben in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Obere Jagdbehörde am 26.03.2020 gegen die erteilte Genehmigung der Schonzeitverkürzung protestiert. Der geschäftsführende Vorstand unserer Kreisgruppe hat sich diesem Protest uneingeschränkt angeschlossen und hat den Präsidenten des LJV, Herrn Dieter Mahr,  mit Schreiben vom 29.03.2020 zum umgehenden Handeln in dieser Sache aufgefordert.

Update vom 01.04.2020:
Die staatlichen Forstämter Daun und Gerolstein haben entschieden, dass sie die Jagd auf Rehwild und Rotwild erst zum 01. Mai 2020 beginnen und auf eine vorzeitige Bejahung verzichten.

Danke im Namen der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V., der RHG Salmwald K.d.ö.R., der MHG Salmwald K.d.ö.R., aller Revierpächter/Innen, Jägerinnen und Jäger im Landkreis Vulkaneifel.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Schreiben:

Schonzeitverkürzung im Staatsforst – Vollzug des §32 Abs. 1 Satz 3 des Landesjagdgesetzes

KJM Vulkaneifel zur Schonzeitverkürzung im Staatsforst

Kreisgruppe Vulkaneifel zur Schonzeitverkürzung im Staatsforst

LJV RLP zur Schonzeitverkürzung im Staatsforst