Allgemeinverfügung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinverfügung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen zur Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass damit nicht alle Nachtzielgeräte erlaubt sind. Jäger, die sich ein entsprechendes Gerät anschaffen wollen, sollten unbedingt das BKA-Merkblatt beachten.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Schreiben:

2020-06-22 StA Nr._22_Nachtsicht Allgmverfg

2020-Juni MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete