Information zu der aktuellen Entwicklung bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 20.01.2021, ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen. Sie finden sie nachfolgend in der beigefügten Bundestagsdrucksache (ab Seite 51). Das Dokument steht auch unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/260/1926024.pdf im Internet.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die meisten der Vorschläge des Bundesrates ab (z.B. die weitere Verschärfung der Regelung zur Verjüngung in §§ 1, 21 und 27 oder die Streichung der Kriterien der tierschutzgerechten Tötungswirkung). Andere Vorschläge sollen noch geprüft werden. Die Bundesregierung begrüßt jedoch eine Regelung zur Duldungspflicht bei überjagenden Hunden, allerdings nicht in der vom Bundesrat empfohlenen Fassung.

Für den kommenden Mittwoch, den 27.1.2021 ist die erste Lesung geplant. Nach aktuellem Kenntnisstand ist es gut möglich, dass es noch eine öffentliche Anhörung geben wird, die das Gesetzgebungsverfahren dann wohl verzögern würde.

Nachfolgend finden Sie die Drucksache Nr. 19/26024 des Deutschen Bundestags:

2021.01.20 – GE BJagdG m StN BRat u GÄ BReg BT-Drs 19-26024