

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Erlegung von Schalenwild, außer Schwarzwild, erfolgt gemäß § 31 Abs. 2 Landesjagdgesetz
- im Falle der Jagdpacht auf der Grundlage einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen den Vertragsparteien und
- in den übrigen Fällen auf der Grundlage einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung.
Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung sollen auch Regelungen über den Abschuss von Schwarzwild enthalten.
Die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung ist gemäß § 38 Abs. 2 Landesjagdverordnung von der jagdausübungsberechtigten Person der unteren Jagdbehörde bis zum 15. März jeden Jahres vorzulegen.
Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass uns die Abschussvereinbarungen und Abschusszielsetzungen bis zum 15.03.2021 vorliegen.