Zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation fordert die Tollwut-Verordnung eine Untersuchung aller Indikatortiere. Die entscheidenden Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten.
Nachfolgend finden Sie ein Schreiben von Frau Dr. Blicke, MUEEF, zu dem Tollwut Monitoring 2022 in Rheinland-Pfalz zur Kenntnisnahme sowie den aktuellen Probenbegleitschein: