Lehrgang für Jagdaufseher (8 Tage)
Jedes Revier benötigt einen Jäger/Jägerin welcher/welche sich um unaufschiebbaren Maßnahmen des Tierschutzes und der Seuchenprävention kümmert. Kann dieses die jagdausübungsberechtigte Person nicht selbst sicherstellen, weil sie z.B. nicht vor Ort ist, hat sie eine zum Jagdschutz befähigte Person einzusetzen (§ 33 Abs. 2 LJG RLP), die u.a, eine entsprechende Befähigungsprüfung nachzuweisen hat. Zur hierzu notwendigen...
