Brauchbarkeitsprüfung

Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde 2019 

Am Sonntag, den 15.09.2019 wird im Auftrag der LJV Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung im Raume Daun/Jünkerath durchgeführt.

Die Meldung der Hunde muss bis zum 01.09.2018 schriftlich erfolgt sein, unter Angabe von Hundebesitzer/-führer mit Adresse sowie Name, Geschlecht, Rasse, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Tätowier Nummer bzw. Chip. Nr. und Haar-/Farbbeschreibung des Hundes. Es werden nur Anmeldungen akzeptiert, die mit dem Computer oder in Blockschrift ausgefüllt sind (Lesbarkeit). Das Anmeldeformular kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Bitte schicken Sie die Anmeldung auf dem LJV Vordruck an die Geschäftsstelle, Peter Kocks – Hauptstr. 1 – 54570 Weidenbach, per Email an p.kocks@kreisgruppe-vulkaneifel.de oder per Fax 06592 17590-81.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,-/80,- Euro (LJV Mitglieder/Nichtmitglieder) ist vorab bis zum 01.09.2018 auf das Konto der Kreisgruppe einzuzahlen – KSK Vulkaneifel DE87 5865 1240 0000 0125 67. Für die Teilnehmer des diesjährigen Hundeführerlehrgangs bestehen besondere Bedingungen.

Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Nennschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete, aber nicht erschienene Hunde (Nenngeld = Reugeld).

Zugelassen sind alle Jagdhunderassen nach §2 der PO, für die eine gültige Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden kann. Der Führer des Hundes muss Jagdscheininhaber sein!

Prüfungsleiter: Peter Kocks – Hauptstr. 1 – 54570 Weidenbach – M: 0171 177 38 49

 

Hundeführerlehrgang 2019

Einführungsabend:

Termin:     April 2019

Uhrzeit:    wird bekannt gegeben!

Ort:          54576 Hillesheim

Lehrgangstermine:

Beginn:    April 2019, wöchtenlich bis September

Uhrzeit:    wird noch bekannt gegeben!

Ort:          wird noch bekannt gegeben!

Obmann für Hundewesen:

Peter Schlösser
Vor Kyllhöhe 9
54576 Hillesheim

T:  06593 – 1774
M: 0151- 17441630
E: pit-schloesser@t-online.de

 

Ziel und Zweck eines Hundesführerlehrgangs:

Anleitung der Führer und deren Hunde zur Ausbildung zum Jagdgebrauchshund (mit anschließender Brauchbarkeitsprüfung, nach dem gültigen LJG RLP).

Der Führer soll die grundsätzliche Behandlung des Hundes, insbesondere die Behandlung seines Hundes und die technischen Hilfen und Handgriffe bei der Abrichtung erlernen. Der Hund soll in der Grundabrichtung allgemeiner Gehorsam, Leinenführigkeit, Sitz, Apport im Feld und Wasser, gehen frei bei Fuß, Standruhe, Schussfestigkeit im Feld und Wasser und die künstliche Schweißfährte erlernen.

Es wird so ausgebildet, dass er zu einem brauchbaren Jagdgehilfen wird. Besonderes Augenmerk wird auf den Gehorsam gelegt, denn hier baut die weitere Ausbildung auf. Hierbei spielt die Jagdhunderasse keine Rolle.

Ein Hundeführerlehrgang ist keine Hundeschule, ohne Ihre Übungen zu Hause werden Sie scheitern. Regelmäßiges tägliches Üben ist der Schlüssel zum Erfolg.

Lieber 2 mal 10 Minuten als einmal eine Stunde. Das öfters Üben, vertieft das Erlernte viel mehr!

Zum Abschluss kann eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt werden.

Im Lehrgang lernt der Hundeführer, zu Hause lernt der Hund.

Gemeinsame Empfehlungen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. und der in Rheinland-Pfalz vertretenen Zucht- und Prüfungsvereine des Jagdgebrauchshundeverbands e.V. (JGHV)

Anmeldung zur Prüfung über die Brauchbarkeit von Jagdhunden

Kontakte

Peter Schlösser

Obmann für Hundewesen

Vor Kyllhöhe 9
54576 Hillesheim

06593 – 1774
0151- 17441630

Peter Kocks

Prüfungsleiter

Hauptstr. 1
54570 Weidenbach

06592 – 175 90 11
06592 – 175 90 81
0171 – 177 38 49