Formular zur Anmeldung einer Jagd
gemäß §1 Nr. 4 und §2 Nr. 4 der Satzung der Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V.
- Senden an:
E-Mail: hsk@kreisgruppe-vulkaneifel.de
- Nur in dringenden Fällen telefonisch an: Peter SCHLÖSSER (0160 386 6464) oder Alessa LEUSCHEN (0172 670 4877)
- 5 Euro je Standschütze – mind. 50 Euro je Jagdtag (bei weniger als 10 Schützen)
Die Anmeldung muss vor der Jagd erfolgen!
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Zahlung: innerhalb 7 Tage ab Jagdtag auf das Konto der KG-Vulkaneifel
- IBAN: DE87 5865 1240 0000 0125 67
- Bank: Kreissparkasse Vulkaneifel
- Stichwort: Solikasse, Revier, Datum der Jagd
Hundesolidaritätskasse – Formular zur Meldung eines Schadens
Formular zur Meldung eines Schadens
gemäß §4 Nr. 3 der Satzung der Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V.
- Senden an:
E-Mail: hsk@kreisgruppe-vulkaneifel.de
- Mündliche oder telefonische Schadensmeldungen werden nicht akzeptiert!
Die Anmeldung muss allerspätestens 3 Tage nach der Jagd erfolgen!
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Satzung
Der Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. hat am 01.06.2022 die nachfolgende Änderung der Satzung beschlossen.
Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Führers Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist der Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Hunde, die im Rahmen von Drück- bzw. Stöberjagden auf Schalenwild eingesetzt werden. Hier kommt es nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und die evtl. anfallenden Kosten gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Vulkaneifel eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd finanzielle Unterstützung bietet.
Für die Teilnahme an der Hunde-Solikasse wird die Mitgliedschaft des Jagdausübungs-berechtigten im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Vulkaneifel e.V., vorausgesetzt. Sind für einen Jagdbezirk mehrere Jagdausübungsberechtigte verantwortlich, muss mind. ein Jagdausübungsberechtigter Mitglied im LJV RLP in der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. sein.
- Eine Entschädigung wird im Rahmen von Drück- bzw. Stöberjagden auf Schalenwild (keine reinen Feldjagden) sowie bei anfallenden Nachsuchen im Zuge dieser Jagden gewährt, die in Revieren der Kreisgruppe Vulkaneifel und der durch die Rotwildhegegemeinschaften angegliederten Reviere durchgeführt werden.
- Kommerzielle Hundemeuten sind nicht versichert. Kommerziell ist eine Hundemeute dann, wenn der Meuten-Führer /-Verantwortliche ein entsprechen-des Gewerbe angemeldet hat.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird keine Entschädigung gewährt. Sachschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die jeweilige Drück- bzw. Stöberjagd muss vor Beginn der Jagd angemeldet werden (Details zur Anmeldung siehe im Anhang 1).
- Bei der Meldung ist die Anzahl der Hundeführer, die Anzahl der Hunde und die Anzahl der Schützen anzugeben (siehe Formular im Anhang).
- Die Anmeldung muss durch den Jagdausübungsberechtigen oder den Jagdleiter bei dem Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Nachträgliche Anmeldungen werden nicht akzeptiert. Bei verspäteter Anmeldung erbringt die Hunde-Solikasse keine Leistungen für Schadensfälle in dem betreffenden Jagdbezirk.
- Pro Jagdtag ist für jeden Schützen (nicht von den Hundeführern) ein Betrag von 5,- € in die Hunde-Solikasse einzuzahlen, mindestens jedoch 50,- €. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach der Jagd auf das unter §5 genannte Konto der Kreisgruppe einzuzahlen.
- Eine Entschädigung wird im Rahmen von Maisjagden auf Schalenwild sowie bei evtl. anfallenden Nachsuchen im Zuge dieser Jagden gewährt, die in Revieren der Kreisgruppe Vulkaneifel und der durch die Rotwildhegegemeinschaften angegliederten Reviere durchgeführt werden.
- Kommerzielle Hundemeuten sind nicht versichert. Kommerziell ist eine Hundemeute dann, wenn der Meuten-Führer /-Verantwortliche ein entsprechen-des Gewerbe angemeldet hat.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird keine Entschädigung gewährt. (z.B. ein Maisfeld direkt an einer Bundes-/Landes-/Kreisstraße ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkung oder Warnposten). Sachschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die jeweilige Maisjagd muss vor Beginn der Jagd angemeldet werden (Details zur Anmeldung siehe im Anhang 1).
- Bei der Meldung ist die Anzahl der Hundeführer mit Hunden und die Anzahl der Schützen ohne Hund anzugeben (siehe Formular im Anhang).
- Die Anmeldung muss durch den Jagdausübungsberechtigen oder den Jagdleiter bei dem Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Nachträgliche Anmeldungen werden nicht akzeptiert. Bei verspäteter Anmeldung erbringt die Hunde-Solikasse keine Leistungen für Schadensfälle in dem betreffenden Jagdbezirk.
- Pro Jagdtag ist für jeden Schützen (nicht von den Hundeführern) ein Betrag von 5,- € in die Hunde-Solikasse einzuzahlen, mindestens jedoch 50,- €. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach der Jagd auf das unter §5 genannte Konto der Kreisgruppe einzuzahlen.
- Eine Entschädigung erfolgt im Rahmen von Nachsuchen in den Revieren der KG Vulkaneifel und der durch die Rotwildhegegemeinschaften angegliederten Reviere, wenn brauchbare Hunde zum Einsatz kommen und dabei verletzt oder getötet werden.
- Brauchbare Hunde für die Nachsuche müssen in einem JGHV eine VSwP bestanden haben, oder eine vergleichbare Prüfung in einem Zuchtverein für anerkannte Schweißhunde vorweisen können.
- Versichert sind auch die bei einer Nachsuche eingesetzten Loshunde! (Loshunde werden als Beihunde auf der Nachsuche eingesetzt, um das Stück zu hetzen, zu halten und ggf. niederzuziehen.)
1. Die Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. im LJV zahlt grundsätzlich nur aus, wenn kein Haftpflichtschaden vorliegt, oder der Schaden nicht durch eine Hundeunfallversicherung abgedeckt ist.
Für Mitglieder des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz muss zunächst die Jagdhundeversicherung des Landesjagdverbandes in Anspruch genommen werden. Für hiervon nicht gedeckte Schäden kommt die Hundesolidaritätskasse gemäß §4 Abs. 2 auf.
Für die Einreichung der Unterlagen an die Jagdhundeversicherung des Landesjagdverbandes ist der Hundeführer verantwortlich! Wird dieses versäumt, so werden die ersten 900,- € der Schadenssumme nicht übernommen, lediglich die Selbstbeteiligung von 100,- €.
Liegt die Vergütung einer privaten Hundeunfallversicherung unter dem der Hunde-Solikasse, so kann auf Antrag mit entsprechendem Nachweis die Differenz bis zur Höhe der max. Erstattungskosten nach §4 Nr.2 erstattet werden.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Wird ein Hund bei einer angemeldeten Jagd oder bei der Nachsuche verletzt oder getötet, zahlt die Hunde-Solikasse als Entschädigung:
a) Tierarztkosten bis max. 2.500,- € pro Schadensfall.
b) Im Todesfall wird für Jagdhunde mit Stammbuchnachweis des JGHV
1.500,- € bezahlt.
Folgender Bonus wird für weitere Prüfungen oder Leistungsabzeichen bezahlt:
i) Brauchbarkeitsprüfung (§36 Landesjagdgesetz) je 100,- €
ii) Anlage- und Zuchtprüfung (JGHV e.V.) je 100,- €
iii) Leistungsprüfungen (JGHV e.V.) je 250,- €
iv) Leistungszeichen (JGHV e.V.) je 50,- €
v) Zuchttauglichkeit (im Sinne des Zuchtvereines im JGHV e.V.) 300,- €
bis zu einem Maximalwert von 2.500,- €.
c) Im Todesfall wird für Jagdhunde ohne Stammbuchnachweis des JGHV pauschal 350,- € bezahlt plus einen Bonus von 100,-€ für die abgelegte Brauchbarkeitsprüfung (§36 Landesjagdgesetz).
d) Bei einem Hund, der nach der Jagd nicht aufgefunden wird, wird erst nach frühestens sechs Wochen der Todesfall angenommen und die Entschädigung gemäß §4 Nr. 2 (b) oder (c) gezahlt. Sollte der Hund nach Zahlung der Entschädigung wieder aufgefunden werden, so ist die Entschädigung zurückzuzahlen.
e) Leistungen aus der Solikasse besteht für alle gesunden Jagdhunde ab dem 6 Monat und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Nachweis des Alters muss vom Antragsteller erbracht werden.
3. Der Schaden muss allerspätestens drei Tage nach der Jagd vom Jagdausübungsberechtigen (Jagdpächter) oder dem Jagdleiter beim Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter schriftlich per Fax oder E-Mail gemeldet werden (s. Schadensanmeldeformular im Anhang 2 oder Downloadbereich). Der Jagdausübungsberichtigte versichert, dass der Schaden bei der von ihm angemeldeten Jagd entstanden ist.
4. Der schriftliche Antrag des Hundeführers auf Kostenbeteiligung muss vor dem 1. März des jeweiligen Jagdjahres mit Datum des Unfalltages, Revier, Schadensschilderung, Tierarztrechnung (Original) und Unterschrift des Jagdpächters oder Jagdleiters beim Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter vorliegen.
5. Nach dem 1. März werden die Anträge von dem Vertrauensleuteausschuss geprüft und über die Höhe der Auszahlung entschieden.
6. Vergütungen werden höchstens in Höhe der eingezahlten Geldbeträge (Guthaben der Hundesolidaritätskasse) gewährt. Sollte die Summe der Erstattungsbeträge größer als das Guthaben sein, so wird der zur Verfügung stehende Betrag prozentual aufgeteilt. Hierüber entscheiden die Vertrauensleute.
7. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht.
- Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der Kreisgruppe Vulkaneifel:
IBAN: DE87 5865 1240 0000 0125 67
BIC: MALADE51DAU
Bank: Kreissparkasse Vulkaneifel
Stichwort: Solikasse, Revier, Datum der Jagd - Die Kassenprüfung wird im Rahmen der Gesamtkassenprüfung der Kreisgruppe Vulkaneifel durch die jeweils gewählten Kassenprüfer durchgeführt.
- Sollte die Hundesolidaritätskasse aufgelöst werden, so fließt das vorhandene Guthaben zweckgebunden der Hundeausbildung der Kreisgruppe zu.
1. Die Satzung der Hunde-Solikasse wird durch den Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel beschlossen.
2. Die im Vertrauensleuteausschuss vertretenen Jäger/innen werden durch den Geschäftsführenden Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel benannt.
3. Der Vertrauensleuteausschuss besteht aus
a) Beauftragten der Kreisgruppe
b) Stellvertreter des Beauftragten
c) Beisitzer 1
d) Beisitzer 2
4. Die Vertrauensleute der Hunde-Solikasse müssen über jede Auszahlung einer Entschädigung entscheiden und diese in jedem Fall bestätigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Beauftragten.
5. Über die Sitzungen der Vertrauensleute müssen Protokolle gefertigt werden.
6. Auf Antrag von betroffenen Jagdpächtern oder Hundeführern muss diesen Einsicht in die entsprechenden Protokolle gewährt werden.
7. Über die Tätigkeit der Hunde-Solikasse berichtet der Beauftragte auf der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe.
Der Kassenbestand wird jeweils zum 1.4. eines Jahres (Beginn Jagdjahr) festgestellt.
Sofern der Kassenbestand größer als 10‘000,- € ist, kann der geschf. Vorstand beschließen, den 10.000,- € übersteigenden Betrag für die Hundeausbildung, die Hundeprüfungen der Kreisgruppe und für Präventivmaßnahmen zum Schutz der Jagdhunde zu verwenden.
Die Hunde-Solikasse übernimmt den Anteil der Kreisgruppe für die Hundeversicherung des LJV RLP in voller Höhe, solange der Kassenbestand es zulässt. Schäden haben Vorrang!
Diese überarbeitete Satzung tritt mit Satzungsbeschluss am 01.06.2022 in Kraft.
Anmeldeformular
Flyer
Satzung
Gemäß Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands vom 01.06.2022 gehören folgende Personen dem Vertrauensleuteausschuss an: