Hundesolidaritätskasse – Formular zur Anmeldung einer Jagd
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Siehe unter dem Onlineformular links unter der Datenschutzerklärung.
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Formular zur Anmeldung einer Jagd
gemäß §1 Nr. 4 und §2 Nr. 4 der Satzung der Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V.
Die Anmeldung muss vor der Jagd erfolgen!
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Zahlung: innerhalb 7 Tage ab Jagdtag auf das Konto der KG-Vulkaneifel
Formular zur Meldung eines Schadens
gemäß §4 Nr. 3 der Satzung der Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V.
Die Anmeldung muss allerspätestens 3 Tage nach der Jagd erfolgen!
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Der Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. hat am 01.06.2022 die nachfolgende Änderung der Satzung beschlossen.
Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Führers Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist der Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Hunde, die im Rahmen von Drück- bzw. Stöberjagden auf Schalenwild eingesetzt werden. Hier kommt es nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und die evtl. anfallenden Kosten gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Vulkaneifel eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd finanzielle Unterstützung bietet.
Für die Teilnahme an der Hunde-Solikasse wird die Mitgliedschaft des Jagdausübungs-berechtigten im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Vulkaneifel e.V., vorausgesetzt. Sind für einen Jagdbezirk mehrere Jagdausübungsberechtigte verantwortlich, muss mind. ein Jagdausübungsberechtigter Mitglied im LJV RLP in der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. sein.
1. Die Hunde-Solikasse der Kreisgruppe Vulkaneifel e.V. im LJV zahlt grundsätzlich nur aus, wenn kein Haftpflichtschaden vorliegt, oder der Schaden nicht durch eine Hundeunfallversicherung abgedeckt ist.
Für Mitglieder des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz muss zunächst die Jagdhundeversicherung des Landesjagdverbandes in Anspruch genommen werden. Für hiervon nicht gedeckte Schäden kommt die Hundesolidaritätskasse gemäß §4 Abs. 2 auf.
Für die Einreichung der Unterlagen an die Jagdhundeversicherung des Landesjagdverbandes ist der Hundeführer verantwortlich! Wird dieses versäumt, so werden die ersten 900,- € der Schadenssumme nicht übernommen, lediglich die Selbstbeteiligung von 100,- €.
Liegt die Vergütung einer privaten Hundeunfallversicherung unter dem der Hunde-Solikasse, so kann auf Antrag mit entsprechendem Nachweis die Differenz bis zur Höhe der max. Erstattungskosten nach §4 Nr.2 erstattet werden.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Wird ein Hund bei einer angemeldeten Jagd oder bei der Nachsuche verletzt oder getötet, zahlt die Hunde-Solikasse als Entschädigung:
a) Tierarztkosten bis max. 2.500,- € pro Schadensfall.
b) Im Todesfall wird für Jagdhunde mit Stammbuchnachweis des JGHV
1.500,- € bezahlt.
Folgender Bonus wird für weitere Prüfungen oder Leistungsabzeichen bezahlt:
i) Brauchbarkeitsprüfung (§36 Landesjagdgesetz) je 100,- €
ii) Anlage- und Zuchtprüfung (JGHV e.V.) je 100,- €
iii) Leistungsprüfungen (JGHV e.V.) je 250,- €
iv) Leistungszeichen (JGHV e.V.) je 50,- €
v) Zuchttauglichkeit (im Sinne des Zuchtvereines im JGHV e.V.) 300,- €
bis zu einem Maximalwert von 2.500,- €.
c) Im Todesfall wird für Jagdhunde ohne Stammbuchnachweis des JGHV pauschal 350,- € bezahlt plus einen Bonus von 100,-€ für die abgelegte Brauchbarkeitsprüfung (§36 Landesjagdgesetz).
d) Bei einem Hund, der nach der Jagd nicht aufgefunden wird, wird erst nach frühestens sechs Wochen der Todesfall angenommen und die Entschädigung gemäß §4 Nr. 2 (b) oder (c) gezahlt. Sollte der Hund nach Zahlung der Entschädigung wieder aufgefunden werden, so ist die Entschädigung zurückzuzahlen.
e) Leistungen aus der Solikasse besteht für alle gesunden Jagdhunde ab dem 6 Monat und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Nachweis des Alters muss vom Antragsteller erbracht werden.
3. Der Schaden muss allerspätestens drei Tage nach der Jagd vom Jagdausübungsberechtigen (Jagdpächter) oder dem Jagdleiter beim Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter schriftlich per Fax oder E-Mail gemeldet werden (s. Schadensanmeldeformular im Anhang 2 oder Downloadbereich). Der Jagdausübungsberichtigte versichert, dass der Schaden bei der von ihm angemeldeten Jagd entstanden ist.
4. Der schriftliche Antrag des Hundeführers auf Kostenbeteiligung muss vor dem 1. März des jeweiligen Jagdjahres mit Datum des Unfalltages, Revier, Schadensschilderung, Tierarztrechnung (Original) und Unterschrift des Jagdpächters oder Jagdleiters beim Beauftragten der Kreisgruppe oder dem Vertreter vorliegen.
5. Nach dem 1. März werden die Anträge von dem Vertrauensleuteausschuss geprüft und über die Höhe der Auszahlung entschieden.
6. Vergütungen werden höchstens in Höhe der eingezahlten Geldbeträge (Guthaben der Hundesolidaritätskasse) gewährt. Sollte die Summe der Erstattungsbeträge größer als das Guthaben sein, so wird der zur Verfügung stehende Betrag prozentual aufgeteilt. Hierüber entscheiden die Vertrauensleute.
7. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht.
1. Die Satzung der Hunde-Solikasse wird durch den Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel beschlossen.
2. Die im Vertrauensleuteausschuss vertretenen Jäger/innen werden durch den Geschäftsführenden Vorstand der Kreisgruppe Vulkaneifel benannt.
3. Der Vertrauensleuteausschuss besteht aus
a) Beauftragten der Kreisgruppe
b) Stellvertreter des Beauftragten
c) Beisitzer 1
d) Beisitzer 2
4. Die Vertrauensleute der Hunde-Solikasse müssen über jede Auszahlung einer Entschädigung entscheiden und diese in jedem Fall bestätigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Beauftragten.
5. Über die Sitzungen der Vertrauensleute müssen Protokolle gefertigt werden.
6. Auf Antrag von betroffenen Jagdpächtern oder Hundeführern muss diesen Einsicht in die entsprechenden Protokolle gewährt werden.
7. Über die Tätigkeit der Hunde-Solikasse berichtet der Beauftragte auf der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe.
Der Kassenbestand wird jeweils zum 1.4. eines Jahres (Beginn Jagdjahr) festgestellt.
Sofern der Kassenbestand größer als 10‘000,- € ist, kann der geschf. Vorstand beschließen, den 10.000,- € übersteigenden Betrag für die Hundeausbildung, die Hundeprüfungen der Kreisgruppe und für Präventivmaßnahmen zum Schutz der Jagdhunde zu verwenden.
Die Hunde-Solikasse übernimmt den Anteil der Kreisgruppe für die Hundeversicherung des LJV RLP in voller Höhe, solange der Kassenbestand es zulässt. Schäden haben Vorrang!
Diese überarbeitete Satzung tritt mit Satzungsbeschluss am 01.06.2022 in Kraft.
Gemäß Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands vom 01.06.2022 gehören folgende Personen dem Vertrauensleuteausschuss an: