Wie werde ich Jäger?

Jagd auszuüben bedeutet, „auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“ (§ 1 BJagdG).

Hinter dieser juristischen Formulierung verbirgt sich eine ursprüngliche aber anspruchsvolle, eine spannende und gleichzeitig entspannende Tätigkeit in und mit der Natur.

Allerdings bestimmt das Bundesjagdgesetz, dass der, der die Jagd ausübt, einen gültigen Jagdschein besitzen und dazu vorher eine Jägerprüfung abgelegt haben muss.

In der Ausbildung werden die späteren Prüfungsfächer systematisch aufgearbeitet:

  1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
  2. Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Führung von Jagdhunden
  3. Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
  4. Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
  5. Jagdrecht
  6. Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

Die Jägerprüfung – diese Hürde muss genommen werden

Nach Vorlage aller notwendigen Antragsunterlagen (s. § 21 LJagdG RLP) und der Zulassung durch die untere Jagdbehörde folgt nun die Jägerprüfung.

Sie gliedert sich (in zeitlicher Reihenfolge) in eine Schießprüfung, einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.

Bei der Schießprüfung werden vier Disziplinen geprüft – neben dem Schießen mit Flinte, Büchse und Kurzwaffen wird oft vergessen, dass auch der sichere Umgang mit Waffen und Munition hier beurteilt wird.

Bei den Schießdisziplinen müssen eine Mindestzahl an Tonscheiben (als Rollhasen oder Traptauben) oder Kipphasen mit der Flinte getroffen und eine Mindestzahl an Ringen mit der Büchse (sitzend aufgelegt, stehend angestrichen,

laufender Keiler) bzw. der Pistole oder dem Revolver erreicht werden. Eine Wiederholung der einzelnen Teildisziplinen ist möglich, bei erneutem Nicht-Bestehen ist jedoch die Prüfung an dieser Stelle bereits beendet.

Für weitergehende Fragen zur Jägerprüfung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Marcus Görgen

Kursleitung

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