Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften: Informationsveranstaltung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes am 5.11.2023

Die von der Kreisgruppe Vulkaneifel organisiert und durchgeführte Veranstaltung fand in der „Hochkelberghalle“ in Kelberg statt. Dort begrüßte in der sehr gut besuchten Halle der Vorsitzende der Fachgruppe Hegegemeinschaften (FGHG) Bernd Bahr ca. 350 Teilnehmer zu einer Informationsveranstaltung über den Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz. Neben zahlreichen Jägern, waren auch sehr viele Ortsbürgermeister und Jagdgenossen anwesend.

Stark besetzt war auch das Podium mit dem Staatssekretär Dr. Erwin Manz, dem Jagdreferenten der Obersten Jagdbehörde Herr Frank Ridderbusch, sowie den Landtagsabgeordneten Astrid Schmitt, Nico Steinbach (SPD), Fabian Ehmann (Grüne), Marco Weber (FDP), Gordon Schnieder (CDU) und Rudolph Rinnen (Mitarbeiter Fraktion Freie Wähler). Ebenfalls anwesend war der Geschäftsführer des LJV Dr.  Sven Bischof, sowie der Vizepräsident Dr. Weber. Moderiert wurde die etwa zweieinhalbstündige Veranstaltung vom Chefredakteur Herrn Heiko Hornung der Jagdzeitschrift „Wild und Hund“.

Der Moderator führte zu Beginn aus, dass in Rheinland-Pfalz das modernste Jagdgesetz, -nach Meinung des zuständigen Ministeriums- aller Bundesländer entstehen soll. Dabei wurde an sehr vielen bisher sehr gut funktionierenden Grundpfeilern der bisherigen Jagdordnung Hand angelegt. Durch die Zielsetzung des Gesetzes jedoch ist die bisherige Maxime, eine Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes gefährdet, weil der klimaresiliente Wald Vorrang, vor allem aber vor dem darin lebenden heimischen Wild, hat.

Zu Beginn erläuterten die Rechtsanwälte Frau Dr. Gitta Greif-Werner und Ralph Tileman in einem informativen Vortrag über die zu erwartenden Auswirkungen des angedachten neuen Jagdgesetzes auf Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Hegegemeinschaften.

Vor allem das in §18 enthaltende, vereinfacht ausgedrückt als „Jedermannsjagdrecht“ für Grundeigentümer, stellt einen fundamentalen Bruch mit den bisher bestehenden Jagdgesetzen dar. Für Frau Dr. Greif-Werner ist das Gesetz im Kern verfassungswidrig und basiert auf Befehl und Gehorsam, bei der wissenschaftliche Fakten hinsichtlich der Wildbiologie kaum Eingang in das Regelwerk erhalten haben. „Dies ist das reaktionärste Gesetz, welches jemals auf meinem Tisch gelandet ist“ und schloss ihren Vortrag mit der Forderung, „Dieses Gesetz muss weg!“.

Herr Tilemann führte den Vortrag weiter und legte dar, warum das neu geplante Gesetz eine Fehlkonstruktion ist und warum das Jagdrecht zur Jagdpflicht mutieren wird, falls dieses Gesetz so kommt. Dabei wird sogar teilweise nicht nur der Tier-, sondern auch der Mutterschutz der einzelnen Tierarten, ausgehebelt. Die Jägerschaft lehnt in großen Teilen dieses Gesetz vollumfänglich ab. Beide Anwälte fordern vom Ministerium MKUEM eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, was im bisherigen Prozess keineswegs der Fall war.

Staatssekretär Dr. Manz versuchte die Zuhörer zu beschwichtigen. Er dankte zunächst den Jägern für ihre guten Dienste und machte Respektsbekundungen. Er betonte immer wieder, wie stark das Klima den Wald geschädigt habe, obwohl im Vorfeld Dr. Jens Jakob, Leiter der Obersten Forstbehörde Rheinland- Pfalz, bei einer Anhörung im Bundestag 2019 und 2021 wissenschaftlich darlegte, wie gut sich der Wald in den letzten 25 Jahren in Rheinland-Pfalz erholt und entwickelt habe.

Im weiteren Verlauf referierte der Staatssekretär über die wichtige CO2-Bindungsfunktion des Waldes, jedoch wurde das Plenum unruhig, denn viele Jäger fühlten sich angesichts so profanen Wissens von oben herab belehrt. Als er auf den besonderen Stellenwert des Tierschutzes zu sprechen kam, blieb er konkrete Beispiele schuldig und erntet das laute Missfallen des Publikums. Insgesamt verteidigte Herr Dr. Manz den jetzt vorgelegten Entwurf.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung kamen die einzelnen Vertreter der Parteien zu Wort und konnten ihre Position zum geplanten Jagdgesetz vertreten.

Frau Schmitt, Herr Steinbach (SPD) und Herr Ehmann von den Grünen, betonten die Wichtigkeit Probleme sachlich zu diskutieren, beschrieben die Genese des Gesetzgebungsverfahrens und verwiesen auf den bestehenden Koalitionsvertrag, bei dem eine Überprüfung des Jagdgesetzes festgelegt ist. Dabei stellten sie fest, dass es nur ein Entwurf sei und noch nichts in trockenen Tüchern sei. Herr Ehmann teilte mit, dass am Ende möglicherweise ein paar Dinge im neuen Jagdgesetz stehen würden, die nicht so angenehm für die Jäger wären, aber davon würde die Welt nicht unter gehen.

Marco Weber von der FDP bekannte sich klar zu der Arbeit von Landesforsten, machte aber auch klar, dass die FDP nicht zum „Jedermannsjagdrecht“ stehen würde, einige Punkte im Gesetzesentwurf von der FDP keine Zustimmung erhalten, aber das Gesetz insgesamt unterstützt werden würde.

Gordon Schnieder, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag, kommt zum Entschluss, dass sich das bisherige Landesjagdgesetz bewährt hat. Zudem sei ein klimaresilienter Wald sehr sinnvoll, aber keinesfalls auf Kosten des Wildes. Die Klärung verschiedener Betrachtungsweisen, regele man weiterhin wie bisher nach regionalem Bedarf vor Ort, nicht jedoch staatlich von oben. Er bemängelte zudem das bisher mangelnde Zutrauen gegenüber den Jägern, die maßgeblich zu Tierseuchenbekämpfung und Fallwildentsorgung beitragen und lobte ausdrücklich deren großes Engagement. Bei dem bereits angesprochen Muttertierschutz sieht er überhaupt keinen Fortschritt und kann den Wildschutz nicht erkennen. Die vorgesehen Regelung sieht er klar als Schlag ins Gesicht der Jägerschaft in RLP. Er wünscht sich eine sachorientierte Kampagne mit klaren Lösungsansätzen. Man benötige kein neues Jagdgesetz, sondern das aktuelle als Diskussionsgrundlage, in dem man an einigen Stellen hätte durchaus nachjustieren können. „Wir brauchen einen klimaresilienten Wald, mit dem Wild und mit der Jägerschaft.“

Auf die Frage, warum „Mehr tiefgreifende staatliche Verordnungen und weniger bürgerliches Engagement?“ antwortete Rudolph Rinnen von den Freien Wählern, dass seine Partei das neu anvisierte Jagdrecht nicht mittragen werde. Für ihn stehen der Verbiss in Wäldern durch Schalenwild in keinem Verhältnis zu den viel verheerenderen Schäden bei Stürmen durch Windwurf. Herr Rinnen geht davon aus, dass dieses Gesetz so durchgehen wird, aber falls die Landesregierung sich ändert (und er nannte konkrete Beispiele, wo genau dies in der Vergangenheit geschehen ist) würde es „wieder einkassiert und in die Tonne wandern“.

Im Schlusswort bezeichnete Moderator Hornung die Novellierung als „Kalte Enteignung“ des Grundrechts.

Wildmeister Bernd Bahr, Vorsitzender der FGHG und des Bundesverbandes der Berufsjäger e.V., stellt fest, dass es im geplanten Gesetzesentwurf an Nachvollziehbarkeit fehlt. Es sei durchzogen von Schwarz-Weiß-Denken und ebensolchen Aussagen. Auch betrachten einige Förster die vielen Widersprüche und unklare Inhalte kritisch. Sein Appell an das Ministerium: “Nehmen sie die Leute vor Ort mit. Es wird keine Allianzen geben, wenn sie die Jäger vor das Schienbein treten!“. Das Gesetz sei voll gespickt mit massiven Umsetzungsproblemen, da sei ganz klar Lösungsorientiertheit gefordert.

Bernd Bahr schloss die Veranstaltung nach etwa 2,5 Stunden.

Tiberius Weber / Uli Umbach

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Volker Herforth, stv. Obmann für Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit in der KG Vulkaneifel, 18.01.2024